Da Eile anzuraten ist bei einer Kündigung, um drohenden Rechtsnachteilen zu entgehen, haben wir uns in Ihrem und unserem Interesse dazu entschlossen, für die Erstberatung schnell Termine zu vereinbaren. Denn wendet sich der Gekündigte nicht unmittelbar nach Erhalt der Kündigung an einen auf das Arbeitrecht spezialisierten Anwalt, könnten etwaige Rechtsnachteile im Nachhinein womöglich irreparabel sein. Dies wäre nicht nur für den Betroffenen bedauerlich, sondern erschwert ebenso dem Anwalt eine effektive Rechtswahrnehmung. Insofern möchten wir Ihnen den Weg zum Rechtsanwalt erleichtern, indem wir Ihnen die Furcht vor für Sie unübersichtliche Kosten nehmen und eine unverzügliche Prüfung Ihrer Kündigung ermöglichen.
Das heißt für Sie konkret: Ganz gleich, ob Ihnen bereits gekündigt wurde, eine Kündigung nur angedroht wurde oder Sie selbst kündigen wollen – Sie sollten unbedingt sofort unsere Erstberatung in Anspruch nehmen!
Doch auch wenn es sich nicht um eine Kündigung handeln sollte, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt preiswert, im wortwörtlichen Sinne. Da das Arbeitsrecht ein außerordentlich komplexer Bereich ist, entschloss sich der Gesetzgeber dazu, für dieses Rechtsgebiet die Möglichkeit einer besonderen Qualifikation anzubieten: den „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Wer diesen Titel erlangen will muss sich zeit- und arbeitsintensiv in spezialisierten arbeitsrechtlichen Lehrgängen fortbilden, eine Abschlussprüfung bestehen sowie ein gewisses Maß an Praxiserfahrung vorweisen können. Jeder, der bei uns mit Arbeitsrecht befassten 6 Anwälte ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sie können daher davon ausgehen, dass Sie Ihr Rechtsproblem bei uns in kompetente Hände geben und auf unsere professionelle Hilfe vertrauen.
Die anfallenden Kosten einer anwaltlichen Beratung oder die Inanspruchnahme eines Anwalts richten sich nach dem Wert des Problems, mit dem Sie sich an den Anwalt wenden, dem sogenannten Gegenstandswert. Bei einer ersten weiterführenden Beratung können Sie indes davon ausgehen, dass die Kosten grundsätzlich kaum mehr als € 100,00 betragen.
» Allgemeine Mandatsbedingungen
» Allgemeine Vollmacht
» Arbeitsrechtliche Vollmacht
» Strafprozessvollmacht
Wenn Sie rechtschutzversichert sind …
Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, wird diese zumeist die entstehenden Kosten im Falle eines arbeitsrechtlichen Problems übernehmen. Fragen diesbezüglich, ob oder in welchen Fällen die Rechtsschutzversicherung für Ihre Kosten einsteht und auch gegebenenfalls weiterführende Schriftwechsel mit Ihrem Versicherer nehmen wir Ihnen selbstverständlich kostenlos ab.
Achtung !
So sinnvoll der Abschluss einer Rechtschutzversicherung – insbesondere für Arbeitnehmer und Mieter- auch ist: die Versicherungsbedingungen sehen überwiegend eine Wartezeit von 3 Monaten vor. Daher besteht kein Versicherungsschutz, wenn bei Vertragsabschluss das Rechtsproblem bereit besteht bzw. angelegt ist!
Dr. Granzin Rechtsanwälte – Bremen
Faulenstraße 19
28195 Bremen
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